Wie kann man am UFS System teilnehmen?
Um am UFS System teilzunehmen, lesen Sie sich bitte sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des UFS durch. Eine Systemteilnahme kann nur unter Zugrundelegung dieser UFS-AGB erfolgen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Unternehmen online beim UFS zu registrieren und eine Teilnahme zu beantragen. Im Zuge dessen melden Sie sich zugleich mit einem selbstgewählten Benutzernamen und Passwort für das UFS Meldesystem an. Der Systemteilnahmevertrag kommt erst durch Annahme dieses Antrags seitens des UFS durch Übersendung einer Teilnahmebestätigung per Email zustande. Die Registrierungsbestätigung am Ende der Online-Registrierung ist keine Teilnahmebestätigung sondern nur die Bestätigung, dass Ihr Antrag beim UFS eingelangt ist.
Gerne können Sie auch die Anlagen 1 und 2 (Teilnahmeantrag und Stammdatenblatt) der UFS-AGB ausdrucken und ausgefüllt per Post an das UFS senden. Die Teilnahmebestätigung sowie Benutzername und Passwort für das UFS Meldesystem wird Ihnen dann per Email zugesandt.