Welche Pflichten habe ich aufgrund der Batterienverordnung zu erfüllen?

Wie können wir helfen?
< Back
Drucken

Folgende Pflichten sind zu erfüllen:

  • Teilnahmepflicht an einem System,
  • Finanzierungspflicht der Sammlung,
  • Behandlung und Verwertung der verbrauchten Fahrzeugbatterien.
  • Registrierungspflicht als Erstinverkehrsetzer beim Lebensministerium,
  • Meldepflicht der in Verkehr gesetzten Massen und gesammelten Massen,
  • Information des Verbrauchers,
  • Kennzeichnung der Batterien.
Inhaltsverzeichnis