Welche Batterien fallen unter die Bezeichnung „Fahrzeugbatterien“?
30. September 2021
|By Jan Engelberger
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- Unter „Fahrzeugbatterien“ sind gemäß § 3 Z. 5 Batterienverordnung zu verstehen: „Batterien oder Akkumulatoren für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen; als Fahrzeugbatterien oder akkumulatoren gelten Industriebatterien oder -akkumulatoren, die nach Typ oder Bauart als Fahrzeugbatterien oder akkumulatoren Verwendung finden“. Somit die üblicherweise als „Starterbatterien“ bezeichneten Batterien.
- Hingegen sind Batterien, die für den Antrieb (zB. Elektrofahrzeug, eBike) oder sonstige andere Zwecke in einem Fahrzeug verwendet werden, KEINE Fahrzeugbatterien (!), sondern entweder Geräte- oder Industriebatterien.
- Typische (aber nicht zwingende) Abgrenzungsmerkmale, die bei einer Fahrzeug- oder Starterbatterie vorliegen (entscheidend bleibt aber der Verwendungszweck):
- Angabe der Kaltstartleistung in Ampere (A) auf der Batterie,
- Batteriespannung entweder 6 Volt, 12 Volt oder 24 Volt,
- typische Bauform mit Rundpolanschlüssen.
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