UFS - Das führende Sammel- und Verwertungssystem für Fahrzeugbatterien in Österreich

Die Umweltforum Starterbatterien GmbH ist ein genehmigtes Sam­mel- und Verwertungssystem für die fachgerechte Sammlung und Entsorgung von in Österreich anfallenden Fahrzeugbatterien (Blei-Säure Akkumulatoren und auch Bat­terien auf sonstiger technischer Basis) und leistet damit einen maßgeblichen Beitrag zur hohen gesamtwirtschaftlichen Rücklaufquote bei Fahrzeugbatterien in Österreich.

Die durch die Batterienverordnung verpflichteten Hersteller und Im­porteure von Fahrzeugbatterien bzw. von in Kraftfahrzeugen eingebauten Fahrzeug­batterien können durch eine UFS-Systemteilnahme den gesetzlichen Anforderungen der Batterienverordnung entsprechen. Eine Teilnahme am UFS-System gewährleistet eine einfache und unbürokratische Erfüllung der übertragbaren Pflichten nach der Batterienverordnung.

Die Sammlung der Altbatterien erfolgt über eigene Sammelstrukturen der Hersteller / Importeure bzw. über Einbeziehung der Sekundärrohstoffhändler in das UFS System. Österreichweit sind etwa 30 Unternehmen des Sekundärrohstoffhandels im Rahmen des UFS tätig. Das Umweltforum Starterbatterien blickt auf 25 Jahre Erfahrung in der Sammlung und Entsorgung gebrauchter Fahrzeugbatterien zurück.

Eigentümer der UFS-GmbH ist der Verein Umweltforum Starterbatterien (UFS). Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Kunden bzw. Systemteilnehmer sind Hersteller und Importeure von Fahrzeugbatterien sowie Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen.

UFS-Marktanteil 2020inverkehrgesetzte Masse
UFS-Marktanteil 2020gesammelte Masse
Vorteile des UFS Systems:
  • Know How …
    durch 25 Jahre Erfahrung gemeinsam mit bedeutenden Batterieherstellern als Systemteilnehmer im UFS.
  • Entlastung der Systemteilnehmer …
    durch Übernahme der Herstellerpflichten nach der Batterienverordnung.
  • Hohe Effizienz …
    durch Rückgriff auf bereits bestehende Sammelinfrastruktur in ganz Österreich.
  • Keine Gewinnorientierung
  • Kein Eingriff in bestehende Sammel- und Entsorgungsprozesse unserer Teilnehmer
Kontakt für Bleibatterie-Abholungen:

0,0€/kg

INVERKEHRSETZUNGSTARIF FÜR BLEIBATTERIEN

0,009€/kg

SAMMELTARIF

>14.000t

ALTBATTERIEN PRO JAHR RECYCLED

54

SYSTEMTEILNEHMER

Entpflichten auch Sie Ihr Unternehmen beim UFS

Zur Anmeldung beim UFS
Hersteller & Importeure von Fahrzeugbatterien

Die Batterienverordnung hat Herstellern und Importeuren von Fahrzeugbatterien viele zusätzliche Verpflichtungen gebracht, die aber fast alle durch das UFS entpflichtet werden können…

Weiter lesen
Letztvertreiber & Abfallsammler

Auch Letztvertreiber (wie Werkstätten, Händler, Tankstellen) und Sammelstellen haben Verpflichtungen, die tlw. durch die Übergabe der Altbatterien an das UFS erledigt werden können…

Weiter lesen
UFS-Sammlung

Wie Sie als Letztvertreiber oder Sammelstelle Altbatterien ganz einfach vom UFS abholen lassen und sich damit von der Meldeverpflichtung nach § 25 (2) Batterienverordnung befreien können…

Weiter lesen
UFS-Leistungen

Das UFS bietet seine Leistungen den Herstellern und Importeuren von Fahrzeugbatterien sowie von Fahrzeugen mit eingebauter Fahrzeugbatterie an, welche im Rahmen der Batterienverordnung mit umfangreichen Pflichten konfrontiert sind.

Wir erfüllen Ihre Pflichten…

Das UFS übernimmt für seine Kunden viele Verpflichtungen, die sich aus der Batterienverordnung ergeben:

  • Registrierungspflicht (§22 Abs.1 und Abs.4 Batterienverordnung)
    Jeder Hersteller/Importeur ist verpflichtet, sich beim Register des zuständigen Ministeriums als Erstinverkehrsetzer zu registrieren. Auf Wunsch unterstützt das UFS bei dieser Registrierung.
  • Teilnahmepflicht (§13 Abs.2, §16 Abs.1, §26 Batterienverordnung)
    Jeder Hersteller/Importeur von Fahrzeugbatterien ist verpflichtet, an einem nach Abfallwirtschafsgesetz genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Das UFS ist ein genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für Fahrzeubatterien. Für Geräte- und Industriebatterien bietet unser Partner UFH als genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem eine Entpflichtung an (www.ufh.at).
  • Flächendeckende Sammel- und Entsorgungspflicht (§14 Abs.2 Batterienverordnung)
    Jeder Hersteller/Importeur ist zur flächendeckenden Sammlung und Entsorgung von anfallenden Fahrzeugbatterien bei kommunalen Sammelstellen und Letztvertreibern (Händlern, Werkstätten, Tankstellen) verpflichtet. Das UFS garantiert die flächendeckende Abholung von kommunalen Sammelstellen und Letztvertreibern ab einer Mindestmasse von 600kg sowie Abholung unabhängig von Mindestmasse einmal pro Jahr. Dies erfolgt über bereits etablierte Sammelstrukturen unserer Systemteilnehmer – Herstellern und Importeuren von Fahrzeugbatterien – sowie durch Einbeziehung des Sekundärrohstoffhandels.
  • Nachweispflichten (§5 Abs.1 Batterienverordnung)
    Jeder Hersteller/Importeur ist verpflichtet Nachweise über die Einhaltung von Behandlungsstandards und Recyclingquoten zu liefern. Alle durch das UFS und seine Teilnehmer gesammelten Altbatterien werden gemäß den Vorschriften der Verordnung entsorgt und wiederverwertet.
  • Informationspflicht (§7 Abs.1 Batterienverordnung)
    Hersteller/Importeure haben die Pflicht, Letztverbraucher ausreichend zu informieren. Diese Informationen richten sich z.B. auf folgende Bereiche: gesundheitliche und umwelttechnische Auswirkungen von in Batterien enthaltenen Stoffen, Sinn und Zweck der Sammlung, Informationen zu Kennzeichnungen und Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten. Das UFS übernimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Informationspflicht seiner Teilnehmer nach der Batterieverordnung.
  • Meldepflicht an das Register (§25 Abs.1 Batterienverordnung)
    Hersteller/Importeure sind verpflichtet, die in Verkehr gesetzten, gesammelten, verwerteten und ausgeführten Massen an das Ministerium zu melden. Das UFS übernimmt diese Meldepflicht und meldet regelmäßig die entsprechenden Massen in vorgeschriebener Form an das zuständige Register des Ministeriums.
UFS-Leitbild

Wer wir sind…
Die Umweltforum Starterbatterien GmbH organisiert die Sammlung und Entsorgung von in Österreich anfallenden Fahrzeugbatterien und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.


Unser Ziel…
In Zusammenarbeit mit unseren Kunden sehen wir uns der Umwelt gegenüber verpflichtet für die flächendeckende und fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Fahrzeugbatterien zu sorgen. Durch gut etablierte Logistik- und Sammelstrukturen wollen wir so effizient wie möglich handeln um unseren Kunden daraus attraktive Leistungen zu angemessenen Preisen anbieten zu können.


Unsere Kunden…
Unsere Kunden sind Fahrzeugimporteure und Hersteller von Starterbatterien. Wir sehen unsere Kunden gleichzeitig auch als Partner. Denn das System kann nur optimal funktionieren, wenn all seine Teilnehmer in dieselbe Richtung blicken.


Unsere Organisation…
Unsere Organisation zeichnet sich durch flache Hierachien und Entscheidungsstrukturen aus. Dies gewährleistet besondere Flexibilität und Effizienz bei der Erbringung unserer Dienstleistung und kurze Reaktionszeiten bei geänderten Kundenbedürfnissen.


Unsere Grundsätze…

  • Umweltschutz
    Unsere Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, die Umwelt zu schützen.
  • Serviceorientierung
    Service bedeutet für uns, alle rechtlichen Verpflichtungen unserer Kunden hinsichtlich der Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Fahrzeugbatterien bestens zu erfüllen. Wir wollen unseren Kunden ermöglichen, sich auf deren Kernkompetenzen zu konzentrieren.
  • Systemstabilität
    Gemeinsam mit starken Partnern bieten wir auch bei geänderten Rahmenbedingungen höchste Stabilität des Sammlung- und Verwertungssystems.

Definition „Fahrzeugbatterie“

  • Unter „Fahrzeugbatterien“ sind gemäß § 3 Z. 5 Batterienverordnung zu verstehen: „Batterien oder Akkumulatoren für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen; als Fahrzeugbatterien oder akkumulatoren gelten Industriebatterien oder -akkumulatoren, die nach Typ oder Bauart als Fahrzeugbatterien oder akkumulatoren Verwendung finden“. Somit die üblicherweise als „Starterbatterien“ bezeichneten Batterien.
  • Hingegen sind Batterien, die für den Antrieb (zB. Elektrofahrzeug, eBike) oder sonstige andere Zwecke in einem Fahrzeug verwendet werden, KEINE Fahrzeugbatterien (!), sondern entweder Geräte- oder Industriebatterien.
  • Typische (aber nicht zwingende) Abgrenzungsmerkmale, die bei einer Fahrzeug- oder Starterbatterie vorliegen (entscheidend bleibt aber der Verwendungszweck):
    • Angabe der Kaltstartleistung in Ampere (A) auf der Batterie,
    • Batteriespannung entweder 6 Volt, 12 Volt oder 24 Volt,
    • typische Bauform mit Rundpolanschlüssen.

Abgrenzung der Batterienarten durch das Bundesministerium

Teilnehmer / Kunden des UFS

Hier können Sie nachsehen, welche Unternehmen sich hinsichtlich Fahrzeugbatterien durch das UFS entpflichten lassen.